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Mein Spezialgebiet mit erfolgreichem Abschluss der Fachanwaltsausbildung in Berlin im Jahre 2001 ist das Familienrecht und Verleihung des Fachanwaltstitels im Mai 2008. Mir ist wichtig, Menschen in Konfliktsituationen aus einer Krise herauszuhelfen und habe daher einen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Ehe- und Familienrecht gelegt. Gerade in der Trennungs- oder Scheidungssituation sind Sie als Ratssuchende(r) und persönlich Betroffene(r) auf qualifizierte rechtliche und menschliche Betreuung angewiesen. Ich garantiere Ihnen hier meine volle Unterstützung, damit Ihre persönliche und finanzielle Situation wieder ausgeglichen und lebenswert wird.
Meine Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht umfasst auch den Bereich der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Hierzu gebe ich eine eigene homepage mit den wichtigsten rechtlichen Informationen rund um die eingetragene Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung unter www.regenbogenscheidung.de heraus.
Ich stehe Ihnen bei allen Problemen rund um die Vorrausetzung der Trennung und Scheidung, den Zugewinn- und Versorgungsausgleich, das Umgangsrecht, die Ehewohnung, den Hausrat, der elterlichen Sorge und dem Unterhaltsrecht zur Seite. Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften und deren Scheitern berate ich Sie gerne.
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